Wer?
Wer kann Anträge stellen?
- Hansestadt Lüneburg und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgelegt sind (z. B. Vereine, Initiativen, Stiftungen)
- Gesellschaften in mehrheitlich kommunalem Eigentum
- Zusammenschlüsse aus der Stadtgesellschaft im Sinne des Nds. Quartiersgesetzes (NQG)