Investitionskredit
Der IK stellt den finanziellen Rahmen für den Gesamtbedarf an mobiler Infrastruktur dar. Wir beantragen ihn jährlich auf Basis der Investitionsplanung; festgelegt wird er vom Kanton Zürich.
Die Basis des IK bilden die Bruttoinvestitionen, d.h. alle in unseren Büchern geführten Investitionen. Diese umfassen auch drittfinanzierte Investitionen oder Mit-Finanzierungen durch Dritte.
Die jeweiligen Anträge werden in der jährlichen Budgetierung berücksichtigt.
Der IK besteht aus verschiedenen Portfolios (Basisbedarf, IT-Infrastruktur, Technologieplattformen, spezifische Investitionen in Bautätigkeiten), die von unterschiedlichen Gremien beurteilt werden.
Über die Priorisierung der Anträge entscheidet grundsätzlich die Dekanin / der Dekan.