Bearbeitung
Das Datenschutzgesetz kommt grundsätzlich dann zur Anwendung, wenn Personendaten von natürlichen Personen bearbeitet werden.
Als Bearbeiten wird jeder Umgang mit Personendaten verstanden. Insbesondere werden darunter folgende Handlungen verstanden:
- Beschaffen
- Speichern
- Aufbewahren
- Verwenden
- (Ver-) ändern
- Archivieren
- Löschen
- Bekanntgeben
- Vernichten.
Beispiele:
- Erstellen eines Backups von Daten.
- Daten werden in einer Cloud gespeichert.
- Notizen über ein Kundenmeeting in einem Notizbuch.