Besonders
schützenswerte
Personendaten
Unter besonders schützenswerte Personendaten fallen:
- Daten über religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten,
- Daten über die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Ethnie,
- genetischeDaten,
- biometrische Daten, die eine natürliche Person eindeutig identifizieren,
- Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen,
- Daten über Massnahmen der sozialen Hilfe.
Für besonders schützenswerte Personendaten gelten z.T. erhöhte Anforderungen.
Beispiele:
- Parteizugehörigkeit
- Sexuelle Orientierung
- Krankenakte