Konsequenzen
im Verletzungsfall
Im Falle einer Verletzung der Datenschutzvorschriften sieht das Datenschutzgesetz der Schweiz verschiedene Konsequenzen vor.
STRAFBESTIMMUNGEN
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VERWALTUNGSMASSNAHMEN |
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Die Bussen richten sich grundsätzlich gegen verantwortliche natürliche Personen, d.h. grundsätzlich nicht gegen Unternehmen. Unternehmen können dann bis zu CHF 50'000.-- gebüsst werden, wenn die Ermittlung der verantwortlichen Person innerhalb des Unternehmens einen unverhältnismässigen Untersuchungsaufwand verursachen würde.
Busse auf Antrag:
- Vorsätzlich falsche oder unvollständige Auskunftserteilung durch Verletzung der Informationspflicht (bei der Beschaffung wie auch bei automatisierten Einzelentscheidung) oder durch Verletzung der Betroffenenrechte
- Verletzung der Informationspflicht (bei der Beschaffung wie auch bei automatisierten Einzelentscheidung)
- Verletzung der Pflichten, die im Rahmen eines Datentransfers in Ausland beachtet werden müssen.
- Verletzung der Pflichten, die im Rahmen einer Auftragsbearbeitung beachtet werden müssen
- Verletzung der Mindestanforderungen an die Datensicherheit.
- Verletzung der beruflichen Schweigepflicht (inkl. Hilfspersonen und Auszubildende).
Busse ohne Antrag:
- Dem EDÖB im Rahmen einer Untersuchung vorsätzlich falsche Auskünfte erteilen oder vorsätzlich Mitwirkung verweigern.
- Missachtung einer Verfügung des EDÖB oder einem Entscheid der Rechtmittelinstanz unter Hinweis auf Strafdrohung.