{'de': 'Daten-Portabilität'}
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\nUnter dem\xa0Recht auf Datenportabilität wird das Recht auf Datenherausgabe und -übertragung verstanden.
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\nJede Person kann vom Verantwortlichen die Herausgabe ihrer Personendaten in einem gängigen elektronischen Format verlangen, wenn:
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\n- \n
- der Verantwortliche die Daten automatisiert bearbeitet und \n
- die Daten mit der Einwilligung der betroffenen Person oder in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrages bearbeitet werden. \n
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\nDarüber hinaus kann die betroffene Person vom Verantwortlichen verlangen, dass er die Daten an einen anderen Verantwortlichen überträgt.\xa0
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\nDas Recht auf Datenherausgabe und -übertragung ist i.d.R. kostenlos zu gewähren.
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\nDie Datenherausgabe/-übertragung ist i.d.R. innerhalb von 30 Tagen vorzunehmen.
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\nIn Ausnahmefällen kann das Recht auf Datenherausgabe und -übertragung verweigert werden.
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\nDer Verantwortliche hat die Identität der anfragenden Person zu überprüfen.
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