Widerspruch
Mit dem Widerspruchsrecht steht einer betroffenen Person das Recht zu, sich gegen eine Bearbeitung ihrer Personendaten oder Teile davon zu wehren.
Speziell geregelt ist der Anspruch auf "menschliches Gehör" im Falle einer automatisierten Einzelentscheidung:
Beruht eine Entscheidung ausschliesslich auf einer automatisierten Bearbeitung, die für die betroffene Person mit einer Rechtsfolge verbunden ist und sie erheblich beeinträchtigt, so hat die betroffene Person Anspruch auf "menschliches Gehör". D.h. der Verantwortliche hat die betroffene Person über die automatisierte Einzelentscheidung zu informieren und ihr die Möglichkeit zu geben, ihren Standpunkt darzulegen. Die betroffene Person kann verlangen, dass die automatisierte Einzelentscheidung von einer natürlichen Person überprüft wird.
Beispiele:
- Teillöschung von Personendaten.
- Sperrung von Personendaten für die Weitergabe an Dritte.
- Ablehnung eines gestellten Antrages für einen Leasingvertrag: es darf verlangt werden, dass der Entscheid nicht ausschliesslich automatisiert gefällt wird.