Vertretung
Unternehmen mit Sitz im Ausland, die Personendaten von Personen in der Schweiz bearbeiten, haben eine Vertretung in der Schweiz zu bezeichnen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Datenbearbeitung steht im Zusammenhang mit Angeboten von Waren und Dienstleistungen, welche sich an Personen in der Schweiz richten.
- Es handelt sich um eine umfangreiche und regelmässige Datenbearbeitung.
- Die Datenbearbeitung bringt ein hohes Risiko für die Persönlichkeit der betroffenen Personen mit sich.
Die Vertretung muss dem EDÖB gemeldet und in der Datenschutzerklärung genannt werden.
Die Vertretung hat folgende Aufgaben:
- Anlaufstelle für die betroffenen Personen und den EDÖB;
- Führen des Verzeichnisses der Bearbeitungstätigkeiten;
- Auskunftserteilung an betroffene Personen, wie sie ihre Rechte ausüben können.