EDÖB
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) beaufsichtigt die Anwendung der Datenschutzvorschriften auf Bundesebene.
Der EDÖB hat folgende Aufgaben:
- Informationen, Schulungen und Beratungen von Bundesorganen sowie Privaten in Datenschutzsachen;
- Führung von Untersuchungen;
- Konsultationsstelle;
- Registerführung der Bearbeitungstätigkeiten der Bundesorgane;
- Jährliche Berichterstattung;
- Unterstützung und Zusammenarbeit mit anderen Behörden.
Neben Informationen und Beratungen in Datenschutzsachen, führt der EDÖB Untersuchungen, wenn Anzeichen bestehen, dass eine Datenbearbeitung gegen die Datenschutzvorschriften verstösst. Die Eröffnung von Untersuchungen erfolgt von Amtes wegen oder auf Anzeige hin.
Liegt eine Datenschutzverletzung vor, kann der EDÖB verfügen, dass die Datenbearbeitung ganz oder teilweise angepasst, unterbrochen oder abgebrochen wird und Personendaten ganz oder teilweise gelöscht oder vernichtet werden.
Die Durchsetzung der Strafbestimmungen (Bussen) ist hingegen Sache der kantonalen Strafverfolgungsbehörden.