Checkliste
Auslandstransfer
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat eine Anleitung für die Prüfung der Zulässigkeit von Datenübermittlungen mit Auslandbezug erstellt. Sie finden die Anleitung hier:
Anleitung für die Prüfung der Zulässigkeit von Datenübermittlungen mit Auslandbezug.
Beachten Sie auch folgende Informationen des EDÖB: Die Übermittlung von Personendaten in ein Land ohne angemessenes Datenschutzniveau gestützt auf anerkannte Standardvertragsklauseln und Musterverträge.