Recht-
mässigkeit
Der Grundsatz der Rechtmässigkeit verlangt, dass jede Bearbeitung von Personendaten die geltende Rechtsordnung einhalten muss.
Das Beschaffen von Daten ist rechtswidrig, wenn dabei gegen gesetzliche Bestimmungen, wie z.B. die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs verstossen wird.
Beispiele:
- Das Beschaffen von Daten unter Drohung von Gewalt ist rechtswidrig.
- Das Mietrecht sieht vor, dass Koppelungsgeschäfte im Zusammenhang mit Wohn- und Geschäftsräumen nichtig sind. Die Zusage eines Mietvertrages ist rechtswidrig, wenn diese vom Abschluss eines Versicherungsvertrages abhängig gemacht wird.