Einwilligung
Hat die betroffene Person in eine Datenbearbeitung eingewilligt, ist eine allfällige Persönlichkeitsverletzung nicht widerrechtlich.
Die Einwilligung ist nur gültig, wenn sie für eine oder mehrere bestimmte Bearbeitungen nach angemessener Information freiwillig erteilt wird.
In den nachfolgenden Fällen muss die Einwilligung ausdrücklich sein:
- Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten;
- Profiling mit hohem Risiko.