{'de': 'Richtigkeit'}
\xa0
\nDer\xa0Grundsatz der Richtigkeit sieht vor, dass nur inhaltlich korrekte Daten bearbeitet werden.
\n\xa0
\nWer Personendaten bearbeitet, muss sich über deren Richtigkeit vergewissern. Sie oder er muss alle angemessenen Massnahmen treffen, damit die Daten berichtigt, gelöscht oder vernichtet werden, die im Hinblick auf den Zweck ihrer Beschaffung oder Bearbeitung unrichtig oder unvollständig sind.
\n\xa0
\nDie Angemessenheit der Massnahmen hängt namentlich ab von der Art und dem Umfang der Bearbeitung sowie vom Risiko, das die Bearbeitung für die Persönlichkeit und Grundrechte der betroffenen Personen mit sich bringt.
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