Budgetmittel
Im Rahmen der Budgetierung werden Ihnen Mittel (=Budget) zur Deckung Ihrer Betriebs- und Personalkosten zugesprochen. Das Gesamtbudget wird von der UL gesprochen und entlang der finanziellen Führungsstruktur (Dekaninnen und Dekane in den Fakultäten, Prorektorinnen und Prorektoren sowie Bereichsleitende in den UL-Bereichen) an die einzelnen Einheiten verteilt. Die Vorsteher:innen der Fakultäten und UL-Bereiche entscheiden autonom über den Zuteilungsprozess. Für weitere Details kontaktieren Sie bitte die für Sie zuständigen Controller:innen.
Diese unterliegen der Jährlichkeit und stehen Ihnen für den verantwortungsbewussten Einsatz zur Verfügung.
Die Budgetmittel decken Ihren Grundbedarf bzw. die jährlichen Verpflichtungen Ihres Bereichs (z.B. Institut, Professur oder Fachstelle) wie zum Beispiel Verbrauchsmaterial, Fachliteratur, Spesen oder Löhne.
Für die Festlegung Ihres Grundbedarfs werden auch die von Ihnen selbst erwirtschafteten Einnahmen berücksichtigt.
Es gilt, das jährliche Budget grundsätzlich einzuhalten. In den Fakultäten kommt am Jahresende die sog. Saldovortragsregelung zur Anwendung:
- Bei einem positiven Saldo können 3% des Budgets auf das Folgejahr übertragen werden.
- Ein negativer Saldo wird vollumfänglich auf das Folgejahr übertragen.
Die Saldovortragsregelung setzt damit einerseits Anreize, einen grundsätzlich sparsamen Umgang mit den Ressourcen zu pflegen, stellt andererseits aber auch sicher, dass Mittel zeitnah eingesetzt und nicht übermässig angespart werden.