Drittmittel
Zuwendungen von Dritten für Forschung und Lehre sowie für universitäre Dienstleistungs- und Weiterbildungsangebote werden bei uns als «Projekte» geführt.
Alle Drittmittel-Projekte müssen zwingend kostendeckend sein.
Die jeweiligen Projektinhabenden tragen die finanzielle Verantwortung bis auf Stufe Betriebsergebnis 4 und damit auch für allfällige Projektverluste.
Dienstleistungen und Weiterbildungsangebote müssen marktkonform kalkuliert und erbracht werden (Projektkalkulation). Damit dieser Nachweis erbracht werden kann, werden die Vorhaben grundsätzlich als Einzelprojekte geführt.
- Liegen jedoch mehrere Zuwendungen mit dem gleichen Zweck (Projekttyp) vor,
- ist kein Rechenschaftsbericht ggü. dem Geldgeber erforderlich und
- sind die Gesamteinnahmen < 100'000 CHF,
so kann ein Sammelprojekt eröffnet werden.
Auf den Einnahmen aus Weiterbildungs- oder Dienstleistungsangeboten belasten wir den erbringenden Einheiten einen Overhead-Zuschlag von 5 bzw. 10 (20) % für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Infrastruktur der UZH.
Es besteht die Möglichkeit (und wird empfohlen), auch Drittmittelprojekte systemunterstützt zu budgetieren und zu überwachen, wie dies auch bei den Universitären Mitteln vorgesehen ist (DM-Budgetierung).
Für die Eröffnung eines Projekts ist zwingend eine Rechtsgrundlage erforderlich.