Investment
Viele Menschen benutzen Kryptowährungen nicht als Bezahlsystem, sondern investieren in sie, um Gewinn zu machen. Dabei kann viel gewonnen und verloren werden – die Kurse der Kryptowährungen schwanken stark. Der Besitz von Tokens oder Coins ist immer auch ein Anteilsschein an der Blockchain, klassische Aktien sind Kryptowährungen aber nicht. Aktien, die an der Börse gehandelt werden, müssen börsennotiert sein, und dieses Verfahren zu durchlaufen ist sehr zeitaufwändig und teuer. Vor allem braucht man für einen Börsengang aber ein Unternehmen mit Rechtsform, was bei einem dezentralen System meist nicht gegeben ist. Großinvestoren wie Banken oder Versicherungen können deshalb derzeit nicht in den Handel mit Kryptowährungen einsteigen.
Auch sonst gibt es wenig einheitliche Regelungen für das Investment und den Handel mit Kryptowährungen. Sicher ist, dass Gewinne aus Kryptowährungen, wie auch andere Kapitalerträge, versteuert werden müssen – jedoch können diese Gewinne je nach Verhalten des Anliegers unterschiedlich bewertet werden. Wenn regelmäßig gehandelt wird, könnte das sogar als gewerbliche Tätigkeit gewertet werden.
Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD festgehalten, dass sie dafür sorgen werden, dass europaweit einheitliche Regularien für den Handel mit Kryptowährungen gefunden werden. So könnten beispielsweise auch Großinvestoren einsteigen und die steuerlichen Vorschriften wären eindeutig geklärt.