Deutschland
Deutschland ist ein Vorreiter in Sachen Datenschutz: Hessen verabschiedete 1970 das weltweit erste Datenschutzgesetz, 1977 folgte der Bund mit dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Umgang des Staates mit den Daten seiner Bürger ist gerade in Deutschland ein hoch sensibles Thema. Das ist auf die jüngere deutsche Geschichte zurückzuführen: Zwei Diktaturen haben ihre Bürger systematisch ausspioniert und die daraus gewonnenen Erkenntnisse verwendet, um missliebige oder oppositionelle Bürger zu verhaften und zu schweren Strafen, bis hin zur Todesstrafe, zu verurteilen. Besonders negativ in Erinnerung geblieben sind die Gestapo und die Stasi. Deswegen wird in Deutschland besonders genau hingeschaut, wenn der Staat, speziell seine Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste, neue Ermittlungs- und Überwachungsbefugnisse bekommen sollen. In solchen Fällen schaltet sich in der Regel der bzw. die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ein, denn es zählt zu seinen Aufgaben, die Daten- und Informationsverarbeitung aller öffentlichen Stellen des Bundes zu kontrollieren. Der BfDI tut das als eigenständige oberste Bundesbehörde, d.h. ist keiner Aufsicht durch eine andere Stelle der Exekutive unterworfen. Die Aufgaben und Befugnisse des BfDI sind im Bundesdatenschutzgesetz geregelt.