Vorratsdatenspeicherung
Unter Vorratsdatenspeicherung versteht man die Speicherung von Daten auf Vorrat, d.h. die Daten werden erst einmal gespeichert, ohne tatsächlich benötigt zu werden. Die Strafverfolgungsbehörden messen der Vorratsdatenspeicherung eine große Bedeutung im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität bei. Deswegen wollen sie vor allem Kommunikationsdaten speichern. Genauer gesagt: die sogenannten Verkehrsdaten wie IP-Adresse, Telefonnummer, Datum, Uhrzeit und Dauer einer Verbindung. Darüber hinaus gibt es Bestrebungen, Daten von Flugpassagieren zu speichern – etwa Abflug- und Zielort, Reiseroute, Angaben zum Reisebüro, Kontaktdaten, Zahlungsinformationen, Sitzplatz und Essenswünsche. Am 15. März 2006 trat eine EU-Richtlinie in Kraft, die die Mitgliedstaaten verpflichtete, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. So alt wie diese Richtlinie ist allerdings auch der Protest dagegen. Europaweit gab es von Anfang an massive Bedenken: Gegner sehen in der monatelangen Speicherung von Kommunikationsdaten ohne konkreten Anlass bzw. Verdacht einen massiven Eingriff in das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung. In Deutschland klagten Bürgerrechtsverbände 2010 erfolgreich gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetzes (TKG), das vorsah, dass Telekommunikatons-Anbieter die Verkehrsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang speichern müssen. 2014 kippte der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie von 2006: Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten sei "ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten“ und daher nicht mit EU-Recht vereinbar. Trotzdem führte Deutschland die Vorratsdatenspeicherung zum 1. Juli 2017 wieder ein, was erneut zu einer Klage führte. Die Bundesnetzagentur setzte daraufhin die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung für Internet-Provider und Telefonanbieter aus.
Rückschlüsse aus Metadaten Recht auf Anonymität Mehr Interviewteile von Felix Freiling
Bruchlandung mit Terrorangst Kommentar von Zeit-Digital-Redakteur Patrick Beuth zum jahrelangen Rechtsstreit um die Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene.
Website des AK Vorratsdatenspeicherung, auf der es ausführliche Informationen zur Problematik der Vorratsdatenspeicherung und den Klagen dagegen gibt.
Der Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Zur Vereinbarkeit der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten mit der Europäischen Grundrechtecharta