DSGVO
Seit dem 28. Mai 2018 gilt die EU Richtlinie für alle Websitebetreiber. Die 1995 bereits eingeführte Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr war von der Realität des Internet längst überholt worden. Die neue Richtlinie verpflichtet Websitebetreiber von Websitenutzern die Zustimmung einzuholen, wenn personenbezogene Nutzerdaten erhoben werden, etwa durch Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, in denen Informationen zum Browser, dem verwendeten Betriebssystem, Nutzerverhalten usw. gespeichert werden, die entweder im Browser selbst gespeichert oder auch an den Betreiber einer Website übertragen werden können.
Für den Nutzer soll klar werden was mit seinen Daten passiert und er soll eindeutig darüber entscheiden können, was er zulässt und was nicht.
Die Richtline ist bereits 2016 verabschiedet worde, Websitebetreiber hatten also zwei Jahre Zeit notwendige Anpassungen vorzunehmen. Der Start 2018 kam für manche Betreiber plötzlich, das Medienecho war groß.
Die Meinungen zur DSGVO, so wie diese im Deutschen Recht umgesetzt wurde, sind weitgehend positiv. Websitenutzer bestätigen die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten, bekommen also Kontrolle zurück, Fehlverhalten seitens der Betreiber wird geahndet. Die EU Richtlinie selbst findet darüber hinaus weltweit Nachahmer – so hat etwa der US Bundesstaat Kalifornien den California Consumer Privacy Act (CCPA) verabschiedet.